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Teilnahmebedingungen

zur Jubiläumsverlosung „50 Jahre Lange Theke“

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der „Langen Theke“ veranstaltet die Werbegemeinschaft Bad Marienberg eine Jubiläumsverlosung. Für die Teilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

1. Veranstalter

Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V.
Bismarckstraße 21a
56470 Bad Marienberg
E-Mail: info@werbegemeinschaft-bad-marienberg.de

2. Aktionszeitraum

Die Verlosungsaktion findet vom 1. September 2026 bis einschließlich 4. Oktober 2026 statt.

Am Sonntag, dem 4. Oktober 2026, können ausgefüllte Lose noch bis 16:00 Uhr in die Lostrommel bei der Bühne an der Sparkasse eingeworfen werden.

Die Ziehung der Gewinner findet am 4. Oktober 2026 um 16:30 Uhr auf der Bühne bei der Sparkasse statt.

Nach 16:00 Uhr eingeworfene oder eingehende Lose können bei der Verlosung nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitglieder des Vorstands der Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V.,
  • Personen, die unmittelbar mit der Organisation oder Durchführung der Verlosung betraut sind,
  • Personen, die unmittelbar an der Ziehung oder Ermittlung der Gewinner beteiligt sind.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedsbetrieben oder teilnehmenden Geschäften sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt, sofern sie nicht zu den vorgenannten ausgeschlossenen Personengruppen gehören.

4. Erhalt der Lose

Bei einem Einkauf in einem an der Aktion teilnehmenden Geschäft der Werbegemeinschaft Bad Marienberg erhalten Kundinnen und Kunden ab einem Einkaufswert von 20,00 Euro ein Los.

Pro Einkauf wird unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes maximal ein Los ausgegeben.

Maßgeblich für den Einkaufswert ist der tatsächlich zu zahlende Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten und sonstigen Preisnachlässen. Pfandbeträge sowie der Erwerb von Gutscheinen oder Geschenkkarten werden bei der Ermittlung des Einkaufswertes nicht berücksichtigt.

Mehrere voneinander getrennte Einkäufe während des Aktionszeitraums können entsprechend jeweils zu einem weiteren Los berechtigen.

Ein Anspruch auf eine nachträgliche Ausgabe eines Loses besteht grundsätzlich nicht.

5. Mehrfachteilnahme

Eine Person darf mit mehreren Losen an der Verlosung teilnehmen. Jedes ordnungsgemäß ausgefüllte und fristgerecht abgegebene Los nimmt einzeln an der Ziehung teil.

Die Anzahl der Lose pro Person ist nicht begrenzt, sofern jedes Los ordnungsgemäß im Rahmen eines teilnahmeberechtigten Einkaufs ausgegeben wurde.

Das Kopieren, Vervielfältigen, eigenmächtige Herstellen oder Manipulieren von Losen ist nicht zulässig.

6. Abgabe und Gültigkeit der Lose

Die Lose können während des Aktionszeitraums bei den hierfür vorgesehenen Annahmestellen abgegeben werden.

Am Veranstaltungstag können Lose zusätzlich bis 16:00 Uhr in die Lostrommel bei der Bühne an der Sparkasse eingeworfen werden.

Das Los muss leserlich ausgefüllt sein und Kontaktdaten enthalten, über die eine Benachrichtigung im Gewinnfall möglich ist.

Unleserliche, manipulierte, verspätet eingegangene oder hinsichtlich der Kontaktaufnahme unvollständige Lose können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn eine eindeutige Zuordnung oder Benachrichtigung des Gewinners nicht möglich ist.

7. Gewinne

Die für die Jubiläumsverlosung zur Verfügung stehenden Gewinne werden während des Aktionszeitraums auf dieser Internetseite veröffentlicht und können fortlaufend ergänzt werden.

Maßgeblich für die Verlosung sind die zum Zeitpunkt der Ziehung auf dieser Seite veröffentlichten beziehungsweise für die Verlosung vorgesehenen Gewinne.

Eine Barauszahlung der Gewinne, die Auszahlung eines etwaigen Differenzbetrages oder der Umtausch eines Gewinns gegen Bargeld ist ausgeschlossen.

8. Gewinnerermittlung

Die Gewinner werden am 4. Oktober 2026 ab 16:30 Uhr durch Zufallsziehung aus allen fristgerecht eingegangenen und gültigen Losen ermittelt.

Jedes gültige Los besitzt die gleiche Gewinnchance. Durch die zulässige Teilnahme mit mehreren Losen nimmt eine Person entsprechend mehrfach an der Ziehung teil.

Die Ziehung erfolgt unter Verantwortung der Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V.

9. Benachrichtigung der Gewinner

Gewinnerinnen und Gewinner, die bei der Ziehung anwesend sind, können direkt im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Nicht anwesende Gewinner werden anhand der auf dem Los angegebenen Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.

Ist eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht möglich, wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Tagen nach der Ziehung versucht, den Gewinner zu erreichen.

Meldet sich ein Gewinner innerhalb dieser Frist trotz Kontaktversuchs nicht zurück oder ist eine Benachrichtigung aufgrund falscher, unvollständiger oder unleserlicher Kontaktdaten nicht möglich, verfällt der Gewinnanspruch. Die Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V. ist in diesem Fall berechtigt, für den betreffenden Gewinn einen Ersatzgewinner zu ziehen.

10. Ausgabe der Gewinne

Die Art und Weise sowie der Zeitpunkt der Übergabe oder Abholung des Gewinns werden mit dem jeweiligen Gewinner abgestimmt.

Soweit für einzelne Gewinne besondere Bedingungen gelten, beispielsweise Einlösefristen oder Bedingungen des jeweiligen Anbieters, gelten diese ergänzend.

11. Datenschutz

Die auf den Losen angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Verlosung verarbeitet. Dies umfasst insbesondere die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner sowie die Übergabe beziehungsweise Abwicklung der Gewinne.

Eine Nutzung der im Rahmen der Verlosung erhobenen Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht.

Die Lose und die darauf enthaltenen personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Gewinnerermittlung und vollständiger Abwicklung aller Gewinne datenschutzgerecht vernichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V.

12. Manipulation und Ausschluss

Die Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V. behält sich vor, Personen von der Verlosung auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Manipulation der Verlosung bestehen.

Dies gilt insbesondere bei dem Versuch,

  • Lose zu manipulieren,
  • Lose unberechtigt zu vervielfältigen oder selbst herzustellen,
  • durch Täuschung oder andere unlautere Mittel zusätzliche Lose zu erhalten,
  • die Ziehung oder Gewinnerermittlung unzulässig zu beeinflussen.

Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in einem solchen Fall aberkannt und gegebenenfalls ein Ersatzgewinner gezogen werden.

13. Änderung oder vorzeitige Beendigung

Die Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V. behält sich vor, die Verlosung aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits erworbene Teilnahmechancen werden dabei, soweit möglich, berücksichtigt.

14. Haftung

Die Werbegemeinschaft Bad Marienberg e. V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Gewinnen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, bleiben etwaige gesetzliche Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter, Hersteller oder Sponsor unberührt.

15. Rechtsweg

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Ziehung und der Ermittlung der Gewinner ist ausgeschlossen. Ansprüche, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, bleiben hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme an der Verlosung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2026